Studienberechtigungsprüfung: Studieren ohne klassische Matura
Rund die Hälfte der jungen Erwachsenen in Österreich schließt die Schulzeit ohne Reifeprüfung ab, etwa mit einer Lehre oder einer berufsbildenden mittleren Schule. Wer Jahre später ein Studium beginnen möchte, hat zwei Wege zur Auswahl: die Berufsreifeprüfung oder die Studienberechtigungsprüfung (SBP). Dieser Beitrag erklärt die SBP, die rechtlich im Studienberechtigungsgesetz geregelt ist.
Was die Studienberechtigungsprüfung ist
Die SBP öffnet den Zugang zu einer bestimmten Studienrichtungsgruppe. Wer sie etwa für Rechtswissenschaften ablegt, darf Jus studieren, aber nicht automatisch Medizin oder Informatik. Genau hier liegt der Unterschied zur Berufsreifeprüfung, die einer vollwertigen Matura entspricht und für alle Studien gilt.
Der Vorteil der engeren Ausrichtung: Die Prüfung ist schlanker. Statt vier Fächern auf Maturaniveau prüft die Hochschule nur, was für das angestrebte Studium tatsächlich gebraucht wird. Für Berufstätige mit einem klaren Ziel ist das häufig der kürzere Weg.
Voraussetzungen
Laut Studienberechtigungsgesetz gelten zwei Altersgrenzen:
- Ab 20 Jahren, wenn eine einschlägige berufliche oder außerberufliche Vorbildung vorliegt, die klar über die Pflichtschule hinausgeht. Ein Beispiel ist eine abgeschlossene Lehre als Bürokaufmann für ein Wirtschaftsstudium.
- Ab 22 Jahren, wenn diese Vorbildung fehlt, die Bewerberin oder der Bewerber aber eine erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Tätigkeit nachweisen kann.
Eine Matura oder ein gleichwertiger Abschluss darf nicht vorliegen. Die Details regelt jede Universität, Fachhochschule und Pädagogische Hochschule in eigenen Bestimmungen, deshalb lohnt ein Blick auf die Website der Wunschhochschule, bevor ein Kurs gebucht wird.
Aufbau der Prüfung
Die SBP besteht in der Regel aus fünf Teilprüfungen:
- eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Aufsatz in Deutsch)
- Pflichtfächer, die sich nach der Studienrichtung richten, zum Beispiel Mathematik für Technik oder Geschichte für Jus
- Wahlfächer, die das Rektorat bzw. die Hochschule für die gewählte Studienrichtungsgruppe festlegt
Welche Fächer konkret verlangt werden, legt die Hochschule bei der Zulassung per Bescheid fest. Einzelne Teilprüfungen lassen sich durch bereits abgelegte Prüfungen ersetzen, etwa durch Zeugnisse aus einer Berufsreifeprüfung oder durch anerkannte Kurse an Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
Wo die Prüfung abgelegt wird
Der Antrag auf Zulassung zur SBP geht an die Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule, an der das Studium geplant ist. Die Prüfungen selbst finden entweder direkt dort statt oder bei anerkannten Erwachsenenbildungsträgern. Zu den größten Anbietern von Vorbereitungskursen zählen WIFI, bfi und die Volkshochschulen, mit Standorten in allen Landeshauptstädten, etwa in Graz, Linz oder Innsbruck.
Abgrenzung zur Berufsreifeprüfung
Die Entscheidung hängt vor allem davon ab, wie klar das Studienziel ist.
- Studienberechtigungsprüfung: gilt nur für eine Studienrichtungsgruppe, meist weniger Prüfungsstoff, oft in einem bis eineinhalb Jahren machbar.
- Berufsreifeprüfung: entspricht einer Matura, gilt für alle Studien und wird auch am Arbeitsmarkt als Reifeprüfung anerkannt. Die Vorbereitung dauert meist länger.
Wer unsicher ist, ob das Wunschfach auf Dauer passt, fährt mit der Berufsreifeprüfung flexibler. Wer schon weiß, dass es Pflegewissenschaft oder Soziale Arbeit an einer bestimmten FH sein soll, spart mit der SBP Zeit. Einen Überblick, wie die klassische Reifeprüfung abläuft, gibt unser Beitrag zur Matura 2026.
FH oder Universität?
Fachhochschulen haben eigene Zugangsregeln. Neben der SBP akzeptieren viele FH-Studiengänge auch eine einschlägige berufliche Qualifikation, etwa einen Lehrabschluss, kombiniert mit Zusatzprüfungen. Das kann schneller gehen als eine vollständige SBP. An Universitäten führt ohne Matura dagegen fast immer der Weg über SBP oder Berufsreifeprüfung. Zusätzlich gelten für manche Fächer Aufnahmeverfahren, die unabhängig von der Art der Studienberechtigung zu bestehen sind.
Kosten und Förderungen
Die Prüfungen an der Hochschule selbst verursachen meist geringe Gebühren. Ins Geld gehen die Vorbereitungskurse. Je nach Anbieter, Fach und Bundesland bewegen sich die Kurskosten pro Teilprüfung im Bereich von einigen hundert Euro, für die gesamte SBP kommen schnell vierstellige Beträge zusammen. Die genauen Preise veröffentlichen WIFI, bfi und VHS auf ihren Websites.
Unterstützung gibt es von mehreren Seiten. Die Arbeiterkammern vergeben in einigen Bundesländern Bildungsgutscheine, die Länder fördern Weiterbildung über eigene Programme, etwa den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) in Wien. Kurskosten lassen sich zudem als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, sofern ein beruflicher Zusammenhang besteht.
Praktische Tipps für Berufstätige
- Vor der Kursbuchung klären, welche Fächer die Wunschhochschule tatsächlich verlangt. Das steht im Zulassungsbescheid.
- Abendkurse und Fernlehre-Varianten prüfen, viele Anbieter haben beide Formate.
- Prüfungstermine mit Urlaub und Familienzeit abstimmen. Wer Kinder hat, plant Lernphasen am besten um die Schulferien herum. Die Termine aller Bundesländer stehen im Ferienkalender, einen Jahresüberblick mit Feiertagen liefert der Kalender.
- Den Studienbeginn realistisch ansetzen. Viele Studiengänge starten im Wintersemester, Bewerbungsfristen an FHs enden oft schon im Frühjahr.
Wer sich grundsätzlich über Schulformen und Bildungswege in Österreich informieren möchte, findet im Beitrag AHS oder BHS einen Vergleich der beiden Wege zur Matura. Weitere Ratgeber sammeln wir unter Aktuelles.
Fazit
Die Studienberechtigungsprüfung ist kein Ersatz für die Matura, sondern ein gezielter Schlüssel für ein bestimmtes Studienfeld. Für Berufstätige ab 20 oder 22 Jahren mit einem klaren Ziel ist sie oft der kürzeste Weg an Universität, FH oder Pädagogische Hochschule. Verbindliche Auskunft zu Fächern und Fristen geben die Studienabteilungen der Hochschulen.