Bildung13. August 2026

Verbale Beurteilung oder Ziffernnoten: Was 2026 gilt

Wenn im Herbst die ersten Schularbeitshefte nach Hause kommen, steht in manchen Volksschulen ein Sehr gut darin, in anderen ein halbseitiger Text über Lernfortschritte. Beides ist rechtlich gedeckt. Die Grundlage steht im Schulunterrichtsgesetz (SchUG), das Regelwerk kommt vom Bildungsministerium, umgesetzt wird es von den Bildungsdirektionen in den neun Bundesländern.

Die Rechtslage in Kürze

Für die Schulstufen 1 bis 3 kann eine Volksschule statt Ziffernnoten eine alternative Leistungsbeschreibung führen. Das läuft über § 18a SchUG und braucht zwei Dinge: einen Beschluss des Schulforums, in dem Eltern und Lehrkräfte gemeinsam sitzen, und die Bereitschaft des Standorts, das Verfahren zu tragen. In der Praxis heißt das ein strukturiertes Gespräch pro Semester plus eine schriftliche Rückmeldung zum Lernstand statt der klassischen Notenzeile.

Ab der 4. Schulstufe ist die Ziffernnote verpflichtend. Der Grund ist der Übertritt: Die Jahresnoten in Deutsch und Mathematik entscheiden mit, ob ein Kind ohne Aufnahmsprüfung in die AHS-Unterstufe wechseln kann. Ohne einheitliche Skala wäre diese Auswahl nicht darstellbar.

Nach Angaben des Bildungsministeriums nutzt derzeit etwa die Hälfte der rund 3.000 österreichischen Volksschulen in den ersten Stufen eine Form der verbalen Beurteilung. Die Verteilung ist regional ungleich: In Wien und Vorarlberg ist der Anteil hoch, in ländlichen Regionen halten viele Standorte an der Ziffernnote fest.

Warum sich die Regel mehrfach geändert hat

2018 beschloss die damalige Regierung unter Bildungsminister Heinz Faßmann ein Notenpaket, das die Ziffernnote ab der 2. Schulstufe wieder verpflichtend machte. Die Begründung damals: Eltern sollen wissen, wo ihr Kind steht. Der Widerstand kam schnell, vor allem von Volksschuldirektorinnen und Direktoren, die den Umstellungsaufwand kritisierten. In der Folge wurde die Regelung entschärft, die Wahlmöglichkeit für die ersten drei Stufen kam zurück.

Seit dem Regierungswechsel 2025 liegt das Bildungsressort bei den NEOS. Die Linie im Ministerium geht in Richtung Standortautonomie: Die Schule soll entscheiden, nicht der Erlass. Eine neue Verpflichtung zur Ziffernnote in den ersten Stufen steht 2026 nicht auf der Tagesordnung, ein gesetzlicher Beschluss dazu liegt nicht vor. Wer für das kommende Schuljahr plant, kann also von der aktuellen Rechtslage ausgehen.

Was für die Note spricht

  • Vergleichbarkeit. Eine 2 in Mathematik lässt sich zwischen Schulen und Bundesländern grob einordnen, ein Fließtext nicht.
  • Übertritt. Familien, die eine AHS anpeilen, wollen früh eine belastbare Einschätzung, keine Überraschung in der 4. Klasse.
  • Verständlichkeit. Nicht alle Eltern lesen dreiseitige Raster gleich sicher, besonders wenn Deutsch nicht die Erstsprache ist.

Was dagegen spricht

  • Leistungsdruck. Sechsjährige ordnen sich nach der ersten Notenrunde selbst ein, oft dauerhaft.
  • Informationsgehalt. Eine 3 sagt nicht, ob es an der Rechtschreibung oder am Textverständnis liegt. Eine Rückmeldung schon.
  • Fehleranfälligkeit. Studien zur Notengebung zeigen seit Jahrzehnten, dass dieselbe Leistung je nach Lerngruppe unterschiedlich bewertet wird.

Für den Alltag heißt das: Die Beurteilungsform in der 1. Klasse entscheidet wenig über den späteren Bildungsweg. Entscheidend bleibt, wie gut die Schule tatsächlich rückmeldet. Ein Standort mit Ziffernnoten und zwei ausführlichen Elterngesprächen pro Jahr informiert besser als einer mit verbaler Beurteilung und Textbausteinen aus der Vorlage.

Was Eltern konkret tun können

Wer die Beurteilungsform am eigenen Standort ändern will, geht über das Schulforum. Dort sitzen die Klassenelternvertretungen und die Klassenlehrkräfte, der Beschluss braucht in beiden Gruppen eine Mehrheit. Der Antrag muss vor Beginn des Schuljahres gestellt sein, viele Bildungsdirektionen setzen intern eine Frist im Mai oder Juni, damit die Organisation steht. Der Termin lässt sich gut an der letzten Schulwoche im jeweiligen Bundesland ausrichten, die Daten stehen im Jahreskalender und in der Ferienübersicht aller neun Bundesländer.

Drei Fragen lohnen sich beim nächsten Elternabend:

  • Wie oft gibt es pro Jahr ein Gespräch über den Lernstand, und wie lange dauert es?
  • Wird die Rückmeldung individuell verfasst oder aus einem Katalog zusammengesetzt?
  • Wie bereitet die Schule den Wechsel auf Ziffernnoten in der 4. Klasse vor?

Der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Kinder, die drei Jahre lang keine Note gesehen haben, brauchen eine Übergangsphase, sonst wirkt das erste Zeugnis der 4. Klasse wie ein Urteil aus dem Nichts.

Blick auf den Übertritt

Die Note der 4. Klasse ist der Türöffner, aber nicht das einzige Kriterium. Welche Schulform am Ende passt, hängt stärker vom Lerntempo und den Interessen des Kindes ab. Zur Orientierung: AHS oder BHS im Vergleich sowie wie die Mittelschule funktioniert. Wer bei schwachen Noten über Unterstützung nachdenkt, findet Preise und Anbieter in der Übersicht zur Nachhilfe in Österreich.

Die Termine für Anmeldefenster und Aufnahmsverfahren richten sich nach dem Schuljahresablauf im jeweiligen Bundesland. Für Wien stehen die Daten auf der Wien-Seite, weitere Beiträge zu Schule und Familie sammeln sich unter Aktuelles.

Quellen: Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 18 und § 18a, Bildungsministerium (BMBWF), Statistik Austria, Bildungsdirektionen der Länder.

R
Redaktion
Gründer & Chefredakteur bei schulferienkalender.at. Recherchiert Ferientermine, Bildungsthemen und Reisetipps für Familien in Österreich.

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